Die Steuerreform 17 ist eine abgeschwächte Version der abgelehnten Unternehmenssteuerreform. Grosse Teile der alten Vorlage wurden wieder aufgenommen. Doch die Vorlage hat wie die alte ein Problem. Die neu verwendeten Steuerprivilegien sind zwar heute international anerkannt, es ist jedoch schon heute absehbar, dass viele dieser Privilegien in Zukunft ebenfalls nicht mehr anerkannt werden. Die Vorlage ist deshalb nicht nachhaltig. Gegenüber der alten Vorlage hat die neue zudem einen neuen Nachtteil. Die Vorlage geht auf Kosten der KMU, denn die Dividendenbesteuerung beim Bund wird neu auf 70% angehoben. Von den neuen Steuerprivilegien profitieren die meisten KMU hingegen nicht! Auch viele Kantone profitieren wegen des Finanzausgleichs nicht von der Vorlage. Für sich allein gesehen ist die Steuerteil ein typischer Kompromiss.

Gift für unsere Altersvorsorge

Die Altersvorsorge 2020 wurde von vielen Bürgerlichen bekämpft, weil es 1. einen strukturellen Ausbau der AHV vorgesehen hätte und 2. sowohl die Lohnbeiträge als auch die MwSt. erhöht worden wären. Diese Scheinreform wurde vom Volk zurecht abgelehnt. Nun will man im Rahmen dieses neuen Pakets die Lohnbeiträge erhöhen ohne zusätzliche Massnahmen. Was nichts anders heisst als: Wir werfen noch mehr gutes Geld dem Schlechten nach. Das Paket verschiebt diese Probleme einfach um ein paar Jahre nach hinten. Genau diese Politik auf Kosten der Zukunft und der Jungen hat uns in diese missliche Lage geführt. Seit den 60er Jahren werden die Probleme der AHV immer nur aufgeschoben anstatt angepackt. Es ist höchste Zeit dieser Politik Einhalt zu gebieten und strukturelle Reformen anzupacken.

Ein Angriff auf unsere Demokratie

Die Verknüpfung der Steuerreform mit einer Zusatzfinanzierung der AHV ist demokratiepolitisch hoch bedenklich. Dem Stimmbürger ist es dadurch nicht mehr möglich seine Stimme frei und unverfälscht abzugeben. Wie soll ein Bürger abstimmen, welcher den Steuerteil SV17 gut findet und den AHV-Teil aber nicht und umgekehrt? Wäre diese Vorlage eine Initiative so wäre sie eindeutig ungültig. Ob nun auch dieses Gesetz verfassungswidrig ist oder nicht darüber kann man streiten. In jedem Fall widerspricht die Vorlage dem Geiste unserer Verfassung. Solche Pakete zwischen sachfremden Vorlagen macht man in Ländern mit Koalitionsregierungen aber nicht unserem Land!

Alain Schwald, Wettswil, Vizepräsident Jungfreisinnige Kanton Zürich