Die drei Abstimmungsvorlagen vom 19. Mai zum Spital Affoltern sind für viele eine hoch emotionale Sache, geht es doch um die Zukunft «unseres» Spitals. Gerade wenn eine Vorlage emotional ist, ist es für den Stimmbürger wichtig zu wissen, um was das es geht. Dies ist im Fall der Spitalvorlagen nicht gerade einfach, betragen die Unterlagen zu den drei Abstimmungen doch weit über 100 Seiten.

Wenn dann Gemeinden in Medienmitteilungen auch noch groteske Falschinformationen verbreiten, wird es für den Stimmbürger fast unmöglich sich eine Meinung zu bilden. So geschehen am 26. März: Die Gemeinde Bonstetten stellt in der Medienmitteilung «Spital-Liquidation ohne Nachfolge ist keine Lösung» mehrere falsche und tatsachenwidrige Behauptungen auf, welche eine grobe Irreführung des Stimmbürgers darstellen.

Unter anderem behauptet der Gemeinderat: «Der Vertrag über die Liquidation des Spitalzweckverbands Spital Affoltern sieht vor, dass das Spital samt Liegenschaften und allen weiteren Vermögenswerten bis zum 31. Dezember 2019 (!) liquidiert wird.» Diese Aussage ist nachweislich falsch. Die Liquidation würde am 31.12.19 beginnen und sich über einen grösseren Zeitraum erstrecken. Deshalb ist auch die Behauptung des Gemeinderats falsch, dass der Liquidationsauschuss nur fünf Monate Zeit habe für die Liquidation. Auch falsch ist, dass der Liquidationsauschuss gezwungen sei «die Liegenschaften und die übrigen Vermögenswerte zum bestmöglichen Preisen zu versilbern.» Denn in der Abstimmungsweisung steht, dass der Liquidationsausschuss die vorteilhafteste Form der Liquidation für die Verbandsgemeinden suchen muss. Dies muss in keinem Fall deckungsgleich sein mit dem höchsten Preis, sondern muss den Bedürfnissen der Gemeinden am besten gerecht werden. Ein Verkauf ohne Auflagen an Immobilienhaie – wie von der Gemeinde Bonstetten behauptet – entspricht dem wohl kaum.

Vorstand Jungfreisinnige Säuliamt